Mobbing ist kein Spaß, sondern Gewalt!!

Mobbing (Rechtliche Situation)
Mobbing ist strafbar und rechtswidrig! Dies wird oft außer Acht gelassen.
Die Mobber begehen Straftaten, die sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt werden können, denn es geht um nicht weniger als die Menschenrechte der Betroffenen.
-        Körperverletzung
-        Nötigung
-        Beleidigung
-        üble Nachrede
-        Verleumdung
…sind Straftaten, die nicht hingenommen werden müssen!
Aber Vorsicht: Nicht jede Auseinandersetzung zwischen Kindern ist gleich als Mobbing im juristischen Sinne zu verstehen.

Irrglaube: „gegen Minderjährige Täter kann man ja eh nichts machen“

Doch! Minderjährige Mobber machen einen großen Teil des Täterstammes aus und sollten frühzeitig in ihre Schranken verwiesen werden.
Richtig ist, dass Schüler erst ab 14 Jahren strafmündig werden.
Das bedeutet, dass der 13-jährige Mobber in strafrechtlicher Hinsicht ungeschoren davon kommt, wenn man ihn denn bei der Polizei anzeigen würde. In zivilrechtlicher Hinsicht kann dies jedoch ganz anders aussehen! Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Störenfried über seine Eltern kostenpflichtig abzumahnen. In dieser Abmahnung wegen Mobbings wird den Eltern zunächst das Fehlverhalten des Kindes dargelegt.
Im nächsten Schritt werden die Eltern dazu aufgefordert, ihre Kinder über dieses Fehlverhalten und die eventuellen Konsequenzen aufzuklären.
Zudem müssen sie die vertragliche Zusicherung geben, dass sie im Falle weiteren Mobbings durch ihren Nachwuchs eine sogenannte Vertragsstrafe zahlen werden.
Diese bewegt sich zu Beginn zwischen 2.500 – 5.000 Euro.


Weder Schule noch Eltern dürfen daher im Falle von Mobbing wegsehen, sondern müssen handeln - mit jeglicher Konsequenz.


Rechtliche Schritte gegen die Täter sollten daher nicht gescheut werden,
noch darf das Thema tabuisiert oder bagatellisiert werden.
Schülermobbing ist letztendlich die Folge mangelnden Verantwortungsgefühls für den Mitmenschen.

Hinweis für die Eltern:
Fordern Sie zunächst die Lehrkörper, die Schulleitung und die Eltern des Täters auf, den Mobbing Fall zu unterbinden. Wenn dies nichts hilft kann der Anwalt Hilfe leisten, wenn eine massive Rechtsverletzung vorliegt und das Vorgehen des Täters auch bewiesen werden kann.

Mobbing (im Gesetz)
Im deutschen Recht gibt es im Gegensatz zu Schweden, Finnland, Dänemark und  Frankreich kein „Anti-Mobbing-Gesetz“ bzw. keine Vorschrift, die Mobbing explizit und ausdrücklich verbietet.
Zur Behandlung von Mobbing werden daher die folgenden Gesetze bzw. das Grundgesetz herangezogen;
-        das Grundgesetz (GG)
-        das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

Mobbing im Strafrecht
Mobbinghandlungen können strafrechtliche Delikte sein und nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt werden.
Nicht alle Mobbinghandlungen sind strafrechtlich relevant
Nach dem Strafgesetzbuch sind für Mobbing folgende Tatbestände von Bedeutung:

-        vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB)
-        fahrlässige Körperverletzung (§ 230 StGB)
-        Nötigung (§ 240 StGB)
-        Beleidigung (§ 185 StGB)
-        üble Nachrede (§ 186 StGB)
-        Verleumdung (§ 187 StGB)
-        Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises (§ 192 StGB)

Wollen Betroffene gegen Mobber strafrechtlich vorgehen,

müssen nachstehende Verfahrensschritte unternommen werden:

   1. Strafanzeige beim Anwalt (oder Polizei – abhängig vom Alter des Mobbers)
   2. Strafantrag: Erklärung, dass der Betroffene die Strafverfolgung wünscht.

Betroffene müssen also selbst einen Strafantrag stellen, und zwar innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserlangung der Tat.